Auszug aus unserer Satzung

§ 2 Zweck und Aufgabe

  • Der Verein ist die auf innere Verbundenheit und Liebe zur Natur aufgebaute Sporffischergemeinschaft.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Hege und Pflege des Fischbestandesund alle gefährdeten Fischarten in den Gewässern in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz und zur Reinhaltung dieser Gewässer sowie die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Gewässer im Sinne des Naturschutzes, Erhaltung der Tier-und Pflanzenwelt entlang der Gewässer, Vergabe von Bachpatenschaften, Förderung der Vereinsjugend, des Castingsportes,die Verbesserung des waidgerechten Sportfischens der Mitglieder in allen mit der Sportfischerei zusammenhängenden Fragen durch Vorträge,Kurse und Lehrgänge sowie die Förderung der Völkerverständigung durch Eingehen von Partnerschaften mit in-und ausländischen Sportfischervereinen.
OBEN

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