Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
14.07.2021
Link: https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1567-nachtangelverbot-urteil-folgt-eventuell-schon-morgen-frueh
Wir haben es endlich geschafft, am 13.07.2021 wurde das nur in Baden-Württemberg bestehende Nachtangelverbot auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für die fünf Initiatoren dieser Klage, LFV-BW Präsident Thomas Wahl und die vier LFV-BW Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath gekippt. Da die unlängst eingereichte eigenständige Klage des 1. Vorsitzenden des WAV e.V., Herr Schock mit unserer Klage vor Gericht gemeinsam verhandelt wurde und er in seiner Klageschrift keinen Antrag gestellt hatte, wurde ihm von der Richterin der Vorschlag unterbreitet, sich unserem Antrag anzuschließen. Diesem Vorschlag kam der nicht anwaltlich vertretene H.-H. Schock unverzüglich nach. Nun darf er sich dank des LFV-BW auch als Gewinner fühlen; vorrangig für uns ist jedoch, dass die Entscheidung im Sinne aller Angler getroffen wurde.
Seit mehr als 5 Jahren versucht unser Landesfischereiverband BW unermüdlich die Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg zu erreichen. Mit vielen politischen Gesprächen, umfangreichen Stellungnahmen und einem ausführlichem Anhörungsverfahren wurde bisher auf die Landesregierung eingewirkt.
Unterstützung erhielten wir von allen Beteiligten im Anhörungsverfahren (eine Enthaltung) und selbst die Fischereiverwaltung schloss sich unserer Argumentation an. Zuversichtliche Worte gastredender Politiker der Regierungsfraktionen während des Landesfischereitags 2019 stärkten unsere Erwartung. So waren wir voller Hoffnung, dass mit der fälligen Änderung der Landesfischereiverordnung unter anderem auch das Nachtangelverbot aufgehoben wird.
Am 09.04.2020 veröffentlichte das Ministerium die überarbeitete Landesfischereiverordnung im Gesetzblatt und somit trat diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zu unser aller Verwunderung blieb das Nachtangelverbot jedoch erhalten. Spekulationen über das wie und warum halfen nicht weiter und da es aus unserer Sicht keine nachvollziehbare Argumentation gab und Baden-Württemberg als einziges Bundesland dieses Verbot aufrecht hält, blieb uns nur noch der Weg zur Klage.
Aufgrund des komplizierten Rechtssystems in Deutschland konnte eine Verbandsklage nicht eingereicht werden, sie musste personenbezogen erfolgen. Und so erklärten sich 7 Tage nach in Kraft treten der geänderten LFischVO am 16.04.2020 unser Präsident Thomas Wahl und unsere vier Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath als „Speerspitze des Verbandes“ bereit, beim Verwaltungsgericht Stuttgart insgesamt 5 Einzelklagen hierzu einzureichen.
Wie wir erhofft haben, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun unserer Klage mit dem Urteil vom 14.07.2021 entsprochen und das Nachtangelverbot für die Einzelkläger als unzulässig erklärt. Damit scheint jedoch die Rechtswidrigkeit dieses Verbotes grundsätzlich bewiesen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist der Beklagten werden wir als Verband über diesen Umweg im nächsten Schritt mit dem Urteil auf die Landesregierung einwirken um das Nachtangelverbot nun gänzlich für alle Angler landesweit aufheben zu lassen. Bis dahin wird man sich noch ein wenig gedulden müssen.
Wir bleiben natürlich dran und halten Euch auf dem Laufenden.
Euer LFVBW